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ADHS und Asperger Syndrom

Ist sowohl ADHS als auch Autismus vorhanden, verstärken sich die Symptome der beiden Diagnosen. Immer mehr junge Erwachsene erhalten eine IV Rente, vielfach wegen ADHS. Bei Kindern wird immer häufiger Autismus festgestellt. Was wäre, wenn ein Zusammenhang zwischen ADHS und Hörschäden durch Tierschreckgeräte plausibel erklärt und durch einen Unfall belegt werden könnte? Ein Schreckensszenario für die verantwortlichen Behörden.

       
Schwerhörigkeit nimmt zu. ADHS nimmt zu. Die Diagnose Asperger Syndrom wir immer häufiger gestellt. Es hängt alles zusammen ... 

Autistisch veranlagte Personen nehmen wie Kinder sehr viele Informationen "ungefiltert" wahr und bemerken deshalb oft Details, welche "normale" Erwachsene übersehen oder überhören. Bereits ein leichter Hörschaden in den Ultra hohen Frequenzen erschwert das Einordnen der vielen akustischen Informationen und führt zu einer rascheren Ermüdung. Die Konzentration lässt früher nach. Ist zusätzlich auch noch ein Tinnitus vorhanden, wird das Ganze nochmals gesteigert. ADHS kommt nicht nur bei Kindern häufig vor, auch Asperger Autisten leiden überzufällig oft an ADHS

Es ist immer nur der letzte Tropfen der das Fass zum Überlaufen bringt. Aber ohne Hörschaden wäre das Fass viel weniger voll und viele vermuteten und nachgewiesenen Faktoren für ADS/ADHS hätten eine viel geringere oder überhaupt keine Wirkung. Ein einziger dokumentierter Fall, bei dem ADHS bei einem Asperger Autisten als Folge eines Hörschadens durch ein Marderschreckgerät zu einem Problem geworden ist könnte den Massenwahn auslösen, dass die Zunahme von ADS/ADHS auch bei Kindern in Zusammenhang mit den völlig unnötigen Hörschäden durch Tierschreckgeräte steht. Ein Präzedenzfall, der mit allen Mitteln verhindert werden muss.

Viele Menschen bekommen wegen Konzentrationsschwierigkeiten Psychopharmaka verabreicht. Einige Personen kennen den Zusammenhang mit den Hörschäden durch Tierschreckgeräte. Stellvertretend der Einzelfall der dokumentiert, was verantwortliche Personen alles unternehmen, um die entstandenen Schäden zu leugnen. Man sollte nie vergessen, dass sich diese Personen der bei Kindern angerichteten Schäden voll bewusst sind.

Information nur wenn nötig

Nirgendwo wird man Personal auf "Vorrat" instruieren, bei ADS/ADHS ähnlichen Symptomen sollten Tierschreckgeräte als Ursache ausgeschlossen werden. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung.

Die Widereingliederung nach dem Unfall wurde bei der IV Stelle Bern durch die "Eingliederungsfachfrau" Sibylle Hafner vom BSV durchgeführt. Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) ist der IV übergeordnete Stelle. Der Fall schien erledigt, Frau Hafner kehrte ins BSV zurück. Mit Hilfe der Behindertenorganisation Procap wurde der Fall nochmals aufgerollt. Die Einschränkungen waren offensichtlich. Um zu wissen, was an Eingliederung überhaupt möglich war, wurde von der regulären IV Sachbearbeiterin ein Gutachten bei der Medas asim Basel in Auftrag gegeben.

Man liess die IV Mitarbeiterin gewähren. Ein Gutachten schien keine "Gefahr" zu sein. Hörschäden durch Tierschreckgeräte sind alltäglich und werden von Erwachsenen mehr oder weniger problemlos weggesteckt. Mit Berufsunfähigkeit und reduzierter Arbeitsfähigkeit rechnete niemand. Aber genau dies wurde festgestellt.

Arztbericht im Dienste der Urkundenfälschung

Unbegründet behaupten, eine renommierte Fachstelle erstelle fehlerhafte Gutachten, geht nicht. Also behauptet man einfach, der Patient leide nicht mehr an den Beschwerden, welche zu diesem Gutachten führten. Für alle beteiligten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Behörden haben ihre Beziehungen. Mit entsprechenden Zusicherungen können sie bei vielen Stellen (nicht überall) das Resultat vorgeben, das mit einem Arztbericht oder Gutachten geliefert werden soll. Im Zusammenhang mit Tierschreckgeräten dürfte die Kommunikation allerdings stark erschwert sein. Man stelle sich Gesprächsaufzeichnungen oder gar Protokolle vor in denen das Verschweigen der Unfallgefahr durch Tierschreckgeräte und ihrer Folgen angeordnet wird.

Daniel Schilliger ist Rechtsanwalt bei Procap und arbeitet manchmal auch im Dienst von Behörden. Er hatte die rechtliche Vertretung des "Marderschreck" Geschädigten. Das Besondere: Eine vorsätzliche Falschdiagnose, mit der zum Nachteil seines Mandanten ein Gutachten in Frage gestellt werden sollte, versucht Daniel Schilliger nicht etwa zu korrigieren, sondern mit der Feststellung zu rechtfertigen, es sei nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche Fachrichtungen bei zeitlich versetzten Untersuchungen zu unterschiedlichen Diagnosen kommen würden. Allerdings sind seine Argumente mehr als dünn. Die Diagnosen wurden von den gleichen Fachrichtungen gestellt. Bei einem Geburtsgebrechen spielt der Zeitpunkt der Untersuchung keine Rolle. 

Dr. Kurt Kunz
ist Teilzeitangestellter in der von Gemeinden (Behörden) getragenen Stiftung "Wohnheim Riggisberg". Er ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, war von 1980 bis 1991 Oberarzt in der sozialpsychiatrischen Universitätsklinik Bern, erstellt IV- und Gerichts-Gutachten. Dr. Kurt Kunz war höchstwahrscheinlich von einem vorhandenen Asperger Syndrom überzeugt, machte für die IV Schadenminderung und stellte die Diagnose
Histrionische Persönlichkeit mit Anpassungsstörung (F43), kein Asperger Syndrom, kein Tinnitus

Die Abklärungen in Zürich erfolgten später, ohne dass Procap oder IV davon Kenntnis hatten. Keine Behörde wurde informiert und konnte "steuern".
Diagnose der Psychiatrische Universitätsklinik Zürich: *
Keine Anzeichen von histrionisch, Asperger Syndrom (F84.5), Tinnitus aurium Grad II bis III mit dysfunktionaler Bewältigung (fehlende Habituation)
*Der Bericht der PUK ZH erläutert den Zusammenhang zwischen Hörschaden und Leistungseinbruch bei autistischen Menschen. Dieser Bericht wurde nicht für die Öffentlichkeit geschrieben und ist deshalb auf Wunsch der PUK ZH auch nicht mehr öffentlich aufgeschaltet. Der Bericht könnte aber bei begründetem Bedarf angefordert werden (info@knalltrauma.ch). 

Die diametralen Diagnosen von Spezialisten aus dem Fachbereich Psychiatrie über das psychische Geburtsgebrechen Asperger Syndrom sind erklärbar. Sie sind entstanden, weil ein Asperger Syndrom vorliegt, aber ein Asperger Syndrom keinesfalls vorliegen durfte. 

Als Facharzt und Gutachter für Psychiatrie wusste Dr. Kurt Kunz, dass die Unfallfolgen sowohl mit einer Belastungsstörung (F43, ICD-10), als auch mit dem Asperger Syndrom erklärt werden können. Die Verwechslungsmöglichkeit der beiden Diagnosen ist bekannt und das Unterscheidungskriterium bei F43 unter Differentialdiagnose aufgeführt:
Eine Unterscheidung zum Asperger-Syndrom ist die Durchführung einer neurologischen Untersuchung, die bei Menschen mit Asperger-Syndrom häufig auffällige Befunde liefert.
Diese auffälligen Befunde sind im Gutachten der MEDAS asim auf Seite 14 oben, unter "Medizinische Massnahmen", festgehalten:
Die neuropsychologische Testung zeigt auffällige Ergebnisse ...
Ebenfalls auf Seite 14 steht etwas weiter oben: Eine depressive Episode konnte zum Zeitpunkt des Gesprächs nicht diagnostiziert werden.

Raffinierte Täuschung ist nichts anderes als Betrug. Mit einem raffiniert geschriebenen Arztbericht verwandelte Dr. Kurt Kunz die Unfallfolgen des Marderschrecks in eine "Krankengeschichte" wegen Überforderung. Der Bericht beschreibt in etwa, wie Dr. Kurt Kunz "therapierte"! 

Der Bericht: Voller Widersprüche und Unterstellungen

Kein Tremor
Dr. Kunz macht gleich zu Beginn seines Berichts klar, dass sein Patient ein Schwindler ist. Ein Tremor ist ein unkontrolliertes Zittern. Das Inselspital Bern (4 Wochen stationär), die Psychiatrischen Dienste Graubünden (4 Wochen stationär) und das asim Basel (5 Termine) diagnostizierten einen Psychogenen Tremor. Dr. Kunz entdeckte als einziger, dass dieses Zittern gewollt durch den Patellarsehnenreflex ausgelöst wird und gibt in seinem Bericht gleich auch noch zu, dass er den Patienten deswegen verspottete! Allerdings stellt er am Ende seines Berichts seinen "Irrtum" fest und korrigiert sich selber zurück auf die Diagnose Psychogener Tremor! 

Bewegung senkt die Konzentrationsfähigkeit
Um den Patienten wirklich als Simulanten hinzustellen, verdreht Dr. Kunz noch gleich ein bisschen weiter. Der Patient hätte mit Velofahren demonstrieren wollen, dass er durch Bewegung den Tremor wegbringe. Dann sei der Patient aber für andere Tätigkeiten zu müde! Komplett falsch. Bewegung erhöht Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Ein Ansatz, der vielleicht auch bei ADHS Kindern anstelle von Ritalin versucht werden sollte. Der Patient beruhigte den Tremor während seines stationären Aufenthalts im Inselspital sehr oft durch Bewegung und zeigte wegen der dadurch gesteigerten Leistungsfähigkeit in sämtlichen Therapien eine Tendenz zum Überdosieren. Ist im Bericht des Inselspitals festgehalten. Tatsächlich wurden ab einem bestimmten Zeitpunkt die Therapiestunden bei Dr. Kunz nur noch mit dem Fahrrad besucht. So konnte Dr. Kunz zwar weiterhin den Patienten verbal verspotten und dazu auch mit seinen Beinen zappeln, er konnte jedoch keine sichtbaren Reaktionen mehr provozieren.

Tinnitus verursacht bei Asperger Autisten Reizüberflutung
Der Patient vermutete als Grund für seine Konzentrationsschwierigkeiten ein Aspergersyndrom. Beim Aspergersyndrom führen Reizüberflutungen zu rascher Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten. Beim Aspergersyndrom tritt überzufällig oft auch ADHS auf und mit dem Asperger Syndrom wurde die ganze Krankengeschichte nach dem Marderschreckunfall und dem Tinnitus auf einen Schlag erklärbar. Allerdings ist das Aspergersyndrom ohne genauere Abklärungen und lediglich auf Beobachtung gestützt selbst für Fachleute oft nur schwer erkennbar. In den vorhergehenden Abklärungen wurde nie in diese Richtung untersucht. 

Tinnitus verschwindet aus den Diagnosen
Ein Asperger wird durch einen Tinnitus wesentlich stärker gestört, als ein "normaler" Erwachsener. Der Patient war wegen dem Tinnitus je vier Wochen in stationärer psychischer Behandlung im Inselspital und in der Tinnitusklinik in Chur. Der Zusammenhang zwischen Tinnitus, den weiterhin bestehenden Schlaf- und Konzentrationsstörungen und dass ADHS bei Kindern aus dem gleichen Grund entsteht, wurde Herrn Dr. Kunz ausführlich erklärt. Der Tinnitus verschwindet im Bericht Kunz aus den Diagnosen!

Software Ingenieur hat nie mit Software gearbeitet
Asperger sind von Natur aus stark in Informatik (Software). Die Asperger Informatik AG nutzt diese Stärke und beschäftigt vorwiegend Asperger Autisten. Dr. Kunz wusste, dass der Patient seit mehr als zwanzig Jahren programmierte und ein Diplom als Softwareingenieur besass. Vom Patienten hatte er sogar eine Kopie des Diplomzeugnisses erhalten! Im Bericht steht, der Patient hätte wegen einem Stellenwechsel erstmals (!) mit Software arbeiten müssen und sei dabei überfordert gewesen.

Keine Minderleistungen feststellbar
Herr Dr. Kunz leitete die Gespräche und reklamierte öfters, der Patient würde sich ständig wiederholen. Manchmal hiess es auch, das Thema sei schon besprochen worden. Der Patient war sich keiner Wiederholungen bewusst und konnte sich an die Besprechung der Themen nicht erinnern. Dies stimmt mit den neuropsychologischen Erhebungen im asim Gutachten überein, in dem Minderleistungen im episodischen Gedächtnis festgestellt wurden. Im Arztbericht von Dr. Kunz steht, der Patient hätte sich immer ganz genau erinnert und die im asim festgestellten Minderleistungen würden nicht existieren.

Minderleistungen sind Folge von Depression
Die halt trotz "immer ganz genau erinnert" auch in der Therapie festgestellten Erinnerungslücken werden mit depressiven Stimmungen erklärt. Dr. Kunz beschreibt den Patienten als in der Tiefe trotzig, verzweifelt und auch traurig. Er hätte gerne geholfen, aber der Patient hätte sich nicht helfen lassen wollen. Während den Abklärungen der MEDAS asim wurden keine Depressionen festgestellt.  

Die seit mehr als zwanzig Jahren ausgeführten Tätigkeiten wurden zur Überforderung
Von 1984 bis 2007 arbeitete der Patient als Ingenieur mit EWSD Telefonzentralen. Der Stellenwechsel auf den 1. Mai 2007, nur drei Wochen nach dem Unfall, war zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Bei der späteren Rückkehr ins gewohnte Arbeitsgebiet wurde nur noch ein “Anfängerprogramm“ auf EWSD Testanlagen erlaubt. Das Arbeiten in der gewohnten Technik machte Spass. Allerdings war die Fehlerquote selbst für "Handlangertätigkeiten" zu hoch. Es hiess kein EWSD! Selbst die Fähigkeit ein Auto zu lenken wurde wegen der hohen Fehlerzahl in Frage gestellt.

Es lag nur an der neuen Technik
Obwohl die Überforderung auch in der gewohnten Technik vorhanden war, behauptete Dr. Kunz in seinen Therapiestunden, und es ist auch im Bericht festgehalten, dass der Patient bloss beleidigt gewesen sei, dass er die neue Technik nicht verstanden habe. Im "Arztbericht" beklagt sich Dr. Kunz, dass der Patient kein Einsehen zeigte und stattdessen immer wieder auf seine Defizite hinwies.

Asperger sind Idioten
Der Patient hatte oft das Gefühl, Dr. Kunz höre ihm gar nicht richtig zu. Er war sich aber auch selber der unter Stress eingeschränkten Gedächtnisleistungen bewusst. Es brauchte viel Zeit, aber um sicher zu gehen, dass Dr. Kunz alle relevanten Informationen habe, wurden ihm diese auch in einer schriftlichen Dokumentation zusammengestellt. Dr. Kunz "gratulierte" zu dieser Zusammenstellung und kommentierte mit den Worten, Asperger seien Idioten, welche in Heimen leben und zu so einer “Diplomarbeit“ gar nicht fähig wären.

Überheblichkeit wird dem Patienten unterstellt
Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung bezeichnet Dr. Kunz nicht nur in seinem Bericht abschätzig als "Dubelis". Beim Lesen des Arztberichts kann der falsche Eindruck entstehen, der Patient hätte die gleich despektierliche Einstellung wie Dr. Kunz. Für den Patienten sind es Betreute, für welche er grossen Respekt empfindet. Deshalb wurde er von diesen äusserst feinfühligen Menschen auch gut aufgenommen!

Tiefe Verbundenheit zur IV
Einen Arztbericht voller Unwahrheiten plausibel zu verfassen, muss recht anstrengend sein. Erleichtert, wie gut ihm diese Aufgabe gelungen sei, zeigt Dr. Kunz am Ende seines Berichts eine tiefe Verbundenheit zur IV:

Die förmliche Einbettung 
«Sehr geehrter Herr Weber», 
... «In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen»
  ist nicht etwa signiert mit Dr. Kunz, sondern mit ...
«Gruss Kurt»

Gut möglich, dass diese Verbundenheit und die Behauptung "Software sei eine Überforderung gewesen" ganz bewusst eingebaut wurden um notfalls beweisen zu können, dass der Bericht eine "Auftragsarbeit" war. Die beste Versicherung, um von den "Auftraggebern" bei Bedarf nicht "geopfert" zu werden.

Dr. Kurt Kunz startete seine Therapie mit den falschen Annahmen "Überforderung wegen neuer Technik" und "Beleidigung wegen Kompetenzverlust". Beim Schreiben seines Arztberichtes wurden daraus gezielte Falschaussagen, mit denen er die "histrionisch" Diagnose konstruierte. Mit der Behauptung, der Patient hätte neu auch mit Software arbeiten sollen und sei deswegen in der Internettelephonie überfordert gewesen, sollte das Asperger Syndrom und Abklärungen in diese Richtung höchst unwahrscheinlich gemacht werden.

Seinen Bericht erstellte Herr Dr. Kunz mit den Unterlagen der Medizinischen Abklärungsstelle (Medas) asim
sowie der schriftlichen Dokumentation des Patienten (mit den integrierten Anhängen)
·  Adulte ADHS und Asperger-Syndrom (AP Neurologie Psychiatrie 08_2010)
·  Asperger-Syndrom (Kurzbeschrieb über das Symptom, Asperger Informatik AG)
·  Asperger Fähigkeiten (Eigenschaften, Asperger Informatik AG)
·  Arbeitszeugnis Siemens Albis AG, EWSD Telefonzentralen seit 1984
·  Swisscom Zwischenzeugnis, S12 und EWSD Telefonzentralen
·  Abschlusszeugnis der Software-Schule Schweiz
·  Swisscom Besprechungsbericht, ungenügend für EWSD Routinearbeiten
·  Austrittsbericht Inselspital
· Zwischenbericht Haus St. Martin

Der Lapsus von Michael Weber

Michael Weber war Mittelsmann. Zuerst erhielt er den Auftrag, er müsse vom Patienten Schadenminderung durch den Besuch einer Psychotherapie verlangen. Später sollte er das "Ergebnis" als Beschreibung des medizinischen Problems einer Kontaktperson beim RAD zustellen. Er sollte dabei anfragen, welche AF (Anforderungen) die vP (versicherte Person) in der Funktion als Ingenieur in einer optimal angepassten Tätigkeit wieder bewältigen könne. Diese Anfrage durfte keinesfalls in die "falschen Hände" geraten. Michael Weber klickte gewollt oder ungewollt eine Zeile daneben und adressierte an den falschen Empfänger! Anstatt an Kurth Hedwig, ging's an Kolb Stefan. 
Für die Auftraggeber war die RAD Antwort fatal. 

1) Die asim Einschätzung Anlehre als Hilfsbetreuer mit Beschäftigungsgrad 50% blieb bestehen.
2) Das Marderschreckgeräte war mögliche und wahrscheinliche Ursache des Gehörschadens.
3) Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum unter Berücksichtigung der Vorgeschichte mit erfolglosen Therapieversuchen mit Psychopharmaka und Psychotherapie davon ausgegangen wurde, mittels dieser Therapien eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen.

Schadenminderung war nie das Ziel ...

Für Dr. Stefan Kolb vom RAD war nicht nachvollziehbar, wieso mit Psychotherapie und Psychopharmaka beim Patienten eine Schadenminderung erreicht werden sollte. 

Schadenminderung war nie das Ziel. Es sollte bloss kein Zusammenhang zwischen dem Marderschreck Unfall, dem Tinnitus und den beruflichen Konsequenzen bestehen bleiben. Dann kommt der Patient mit der Diagnose Asperger Autismus, belegt dies mit Dokumenten der Asperger Informatik AG, hat selber ein Diplom in Software Engineering und erklärt erst noch den Zusammenhang, wieso so viele Kinder wegen den Marderschreckgeräten unter ADHS leiden.

Reizüberflutungen führen bei Asperger Autisten zu rascher Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten. Der seit dem Unfall mit dem Marderschreck vorhandene Tinnitus ist eine Reizüberflutung. Plötzliche Müdigkeit und starke Konzentrationsschwierigkeiten hatten nach dem Unfall mit dem Marderschreck begonnen. Asperger Autisten haben das Lernverhalten von Kindern. Auch viele Kinder haben Konzentrationsschwierigkeiten. Mit Asperger Autismus war die ganze Krankengeschichte auf einen Schlag rückwirkend erklärbar geworden. Auch wieso immer mehr Kinder Ritalin benötigen wurde erklärbar. 

Mit der Diagnose Asperger Syndrom konnte Dr. Kunz seinen Auftrag nicht erfüllen! Anstatt Psychotherapie, gab es Psychoterror vom Feinsten. Im Nachhinein scheint es, als hätte Dr. Kunz verzweifelt einen tätlichen Angriff seines Patienten provozieren wollen. Er verspottete, wie die neue Technik nicht begriffen wurde. Er verspottete, wie die Freistellung der Swisscom als Beleidigung empfunden wurde. Er verspottete, dass man nicht einmal für Freiwilligenarbeit genüge. Er verlachte den Patienten, weil er sich teilweise nicht an die besprochenen Themen erinnerte. Asperger sind oft naiv. Es wurde davon ausgegangen, dass Dr. Kunz nur helfen wollte. Der Patient blieb stets ruhig und erklärte geduldig die Defizite, die zum Scheitern geführt hatten. Dr. Kunz gab sich die grösste Mühe den Patienten zu provozieren und der Patient reagierte mit Rücksichtnahme. Dr. Kunz wurde z.B. von der Sonne geblendet, ihm wurde ein Platztausch vorgeschlagen. Irgendwann brannten Dr. Kunz die Sicherungen vollkommen durch und er begann den Patienten sogar wegen des Tremors zu verspotten. Der Patient kam nur noch mit dem Fahrrad. Dr. Kunz konnte mit seinen Beinen weiterhin zappeln so viel er wollte, er konnte aber mit nichts mehr eine sichtbare Reaktion provozieren. Schliesslich brach er die "Therapie" als erfolglos ab. Äusserlich zeigte der Patient zwar keine Reaktionen, wirkungslos waren die Bemühungen von Dr. Kunz trotzdem nicht. Nur anstatt besser, ging es dem Patienten schlechter. Die "Schadenminderung" von Dr. Kunz trug dazu bei, dass der Patient in der beruflichen Abklärung scheiterte.

Anlehre als Behindertenbetreuer

Vor der Weiterbildung zum Ingenieur wurde Fernsehelektroniker gelernt. Fernsehelektroniker werden schon lange nicht mehr ausgebildet. Der erste Nachfolgeberuf war Audio- Videoelektroniker, mittlerweile ist es Multimediaelektroniker. Um nach beinahe dreissig Jahren “Berufsabstinenz“ wieder in die Unterhaltungselektronik einzusteigen, wären einige Ausbildungsmodule nachzuholen gewesen.

Eine Investition, die wenig sinnvoll schien. Wegen dem Handicap Asperger Syndrom in Kombination mit Tinnitus Grad II bis III erlaubte die Swisscom nicht einmal mehr Hilfsarbeiten im Arbeitsgebiet, in welchem vorher mehr als zwanzig Jahre lang Ingenieurarbeiten durchgeführt wurden. Die Swisscom verlangte zusätzlich ein ärztliches Attest fürs Autofahren

Aber auch für Arbeiten im Sozialbereich gab es Bedenken. 

In seiner Stellungnahme zum Bericht Kunz hatte Dr. Kolb vom RAD eine "Sensibilisierung" (Betreuungsaufwand) der in der Einrichtung tätigen Personen empfohlen. 

Unabhängig davon wurde in der beruflichen Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer ein Betreuungsaufwand von 43% ausgewiesen und ein geschützter Arbeitsplatz empfohlen. Das Arbeitspensum musste reduziert werden. 

Die von Herrn Dr. Kunz verspottete Freiwilligenarbeit war eine “Anlehre“ als Betreuer von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Auch kritische Situationen mit Betreuten wurden ruhig angegangen. Andererseits führten einfachste Aufgaben in grösseren Gruppen bereits zu “Überlast“. Die Werkstattleiterin meinte deshalb, es sei Betreuung notwendig. Sie wollte diese Verantwortung nicht alleine tragen.

Diese Einschätzungen stimmen mit dem Asperger Syndrom überein. Die meisten Erwachsenen mit Asperger Syndrom haben Probleme, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.  

Den RAD nochmals anfragen ...

Selbstverständlich hätte die IV den Bericht Kunz dem RAD nochmals stillschweigend zur Stellungnahme vorlegen können. Allerdings hätte dann sichergestellt werden müssen, dass nirgendwo ein Hinweis auf die Antwort "Kolb" existieren blieb. Wesentlich risikoloser schien es, eine erneute Anfrage an den RAD mit einer (provozierten) Einsprache des Versicherten zu begründen. 

IV intern war provisorisch eine ganze Rente eingetragen. Michael Weber korrigierte auf eine Dreiviertelrente. Dafür rechnete er für den Rentenvorbescheid mit einer Arbeitsfähigkeit von 65% und einem Jahresverdienst von sFr. 73'744.-  in einer Vollzeitstelle (LSE 2010, TAl Männer, Anforderungsniveau 3). Obwohl der RAD am Gutachten der MEDAS asim ohne Änderungsvorschläge festgehalten hatte, wurde für die Rentenberechnung geändert. Für Daniel Schilliger, den Procap Rechtsanwalt mit besonderer Rechtsauffassung, stellte dies keine Rechtsverletzung dar. 

Gutachten MEDAS asim, Seite 22:
7.2. Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf
Bei eingeschränkten kognitiven Leistungen keine Arbeitsfähigkeit mehr im angestammten Beruf.“

Gutachten MEDAS asim, Seite 22: 
7.3. Arbeitsfähigkeit in anderen Berufen
Arbeitsfähigkeit 50 % aufgrund psychiatrischer Diagnosen.
Aufgrund der Tremorbeschwerden, welche von neurologischer Seite als psychogen beurteilt werden, sind Tätigkeiten mit Absturzgefahr, ebenso Tätigkeiten mit im Vordergrund stehenden Repräsentationsaufgaben nicht geeignet. “

Gutachten MEDAS asim, Seite 23: 
7.6. Berufliche Massnahmen
Eine Umschulung in einen praktischen oder sozialen Beruf (der Patient arbeitet bereits ohne Praktikumsvertrag in einem Behindertenheim) sollte bei diesem erst 50-jährigen Patienten erwogen werden. Das Schwergewicht sollte auf dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten bestehen. Bei bestehenden verbalen Gedächtnisdefiziten ist die Erlernung von theoretischen Kenntnissen stark erschwert. Z. B. könnte eine Anlehre in einem Behindertenheim als Hilfsbetreuer angestrebt werden. Die Erreichung einer 100 % Arbeitsfähigkeit ist unwahrscheinlich. Jedoch kann zumindest eine Tätigkeit zu 50 % ermöglicht werden.“

Für die bisherigen Tätigkeiten nicht mehr brauchbar, für andere Tätigkeiten ohne Ausbildung, in den beruflichen Massnahmen gescheitert, empfohlen für den geschützten Arbeitsmarkt.
Wo wird im geschützten Arbeitsmarkt, mit einer Anlehre in einem praktischen oder sozialen Beruf, mit Schwergewicht auf dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten, ein Jahresverdienst von CHF 73'744.- erwirtschaftet? Natürlich nirgends.

LSE 2010, TAl Männer, Anforderungsniveau 3. Die Bedeutung der Anforderungsniveaus steht auf Seite 6:
Anforderungsniveau 3 "Berufs- und Fachkenntnisse vorausgesetzt"
Anforderungsniveau 4 "Einfache und repetitive Tätigkeiten"
Keine Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf bedeutet "keine Berufs- und Fachkenntnisse vorhanden". Im Gutachten wurde eine Umschulung/Anlehre für einfache Tätigkeiten empfohlen, damit wenigstens wieder Anforderungsniveau 4 zu erreichen wäre. Ohne berufliche Massnahmen hätte nicht einmal mit Anforderungsniveau 4 gerechnet werden dürfen.

Ursprünglich gelernt und vor dreissig Jahren zuletzt ausgeübt wurde der Beruf Radioelektriker. Eine solche Berufsausbildung gibt es schon lange nicht mehr. Wegen den geänderten Anforderungen wurde zweimal die Berufsbezeichnung gewechselt. Eine komplett veraltete Ausbildung, eine vollständig fehlende Berufserfahrung und dazu eine Tendenz zu vielen Flüchtigkeitsfehlern macht den Durchschnittsverdienst von CHF 67'834.-* für Radioelektriker im Alter 40+ wohl zur Utopie. Dieser Durchschnittsverdienst hätte bei 65% Arbeitsfähigkeit jedoch nicht zu der gewünschten Rentenkürzung geführt.
* Quelle: Orts- und berufübliche Mindestlöhne, Ausgabe 2008  (Seite 447)

Bei keiner Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf, fehlender Weiterbildung im ursprünglich gelernten Beruf und keiner Ausbildung in einem anderen Beruf, rechnet man mit einem angenommenen Verdienst aus einem nie ausgeübten Beruf. Im Gutachten der Medas asim wurde von Arbeitsfähigkeit 50% ausgegangen. Der RAD hatte an diesem Gutachten unverändert festgehalten. Das Gesuch um berufliche Massnahmen wurde von der IV mit Arbeitsfähigkeit von 50% aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Teamleiterin Sonja Rufer behauptete, am angenommenen Verdienst für die unbekannte Tätigkeit könne nichts geändert werden, schlug aber eine Einsprache gegen die 65% Arbeitsfähigkeit in ihrem Vorbescheid vor. Sie behauptete, diese sei vom RAD so festgelegt worden. Ihr hätte eine Zweizeilenbestätigung der Hausärztin genügt, dass aus gesundheitlichen Gründen nur noch 50% gearbeitet werden könne. Sie hätte dann den RAD nochmals um eine Stellungnahme gebeten. Gemäss Sonja Rufer hätte man bei einer erneuten Anfrage an den RAD nur gewinnen können, da es im schlechtesten Falle bei der dreiviertel Rente geblieben wäre, bei 50% Arbeitsfähigkeit jedoch eine Vollrente gegeben hätte.

Im Zusammenhang mit Tierschreckgeräten wird hemmungslos gelogen. Es deutet alles darauf hin, dass Herr Weber und Frau Rufer eine Einsprache des Versicherten provozieren wollten um anschliessend “juristisch“ korrekt beim RAD nochmals eine Stellungnahme anzufordern. Natürlich nochmals mit dem Bericht Kunz als Beschreibung des medizinischen Problems. Die "richtige" Kontaktperson hätte dann die Falschaussagen Kunz wunschgemäss gewichtet. Eventuell noch durch weitere "befreundete" Gutachter die Unfallfolgen auf dem Papier ebenfalls verschwinden lassen. Die Behindertenorganisation Procap (nicht Daniel Schilliger) riet von einer Einsprache dringend ab. Auf eine Einsprache gegen den Vorbescheid wurde verzichtet.

Mit dem Bericht Kunz sollte ein dokumentierter Zusammenhang zwischen Konzentrations- und Lernstörungen (ADS/ADHS) mit Hörschäden durch Tierschreckgeräte verhindert werden. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde aus dem Bericht ein Indizienbeweis, dass der Zusammenhang bekannt war. Auf Indizienbeweise muss man auch stützen, wenn man die Auftraggeber für den Bericht Kunz ermitteln möchte. Die gesundheitlichen Folgen der Begegnungen mit Tierschreckgeräten trägt jeder individuell. Finanziell gehört die Institution IV zu den Hauptgeschädigten. Die IV müsste also auch Interesse haben, die Auftraggeber für den Bericht Kunz zu ermitteln. Leitende Angestellte der IV sind  informiert.

Gekaufte Gutachten

Sowohl Dieter Widmer (Geschäftsstellenleiter IV Stelle Bern), als auch Procap Rechtsanwalt Daniel Schilliger wollten sich nicht mit einer Anzeige vom Bericht Kunz distanzieren. Die anfangs noch für unmöglich gehaltene, wird zur wahrscheinlichsten Erklärung. Dr. Kunz hatte die Zusicherung, dass keine rechtlichen Schritte gegen ihn eingeleitet würden. Eine Anzeige des Geschädigten wäre "Energieverschwendung", da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl IV, als auch Procap als "Zeugen" bestätigen würden, dass sie im Vorgehen Kunz keine unlauteren Absichten erkennen könnten. Die Richter hätten deshalb keine Zweifel ...

Gekaufte Gutachten und gekaufte Urteile. In einem funktionierenden Rechtssystem wären Tierschreckgeräte schon längstens verboten. Mit gekauften Gutachten können Versicherungen risikolos Kosten sparen und damit das Verschweigen der Hörschäden durch Tierschreckgeräte quer finanzieren. Damit kein Gutachter auffliegt, gibt es das Gutachter Schutzprogramm. «In dubio pro reo; Im Zweifel für den Angeschuldigten». Egal wie erdrückend die Indizien gegen einen Gutachter sind. Wenn die Richter nicht restlos von seiner Schuld überzeugt sind, "müssen" sie ihn freisprechen. Schlussendlich überprüft ja niemand, ob die "Ursache der Zweifel" nicht auch die "Ursache des fehlerhaften Gutachtens" sind.

Korrektur wäre einfach. Entsteht einer Partei wegen einem fehlerhaften Gutachten Schaden, dann darf der Gutachter nicht freigesprochen werden. Allerdings darf der Gutachter von seiner Haftpflichtversicherung keinesfalls mit Regressforderungen belangt werden, wenn "Zweifel, oder sogar erhebliche Zweifel" bestehen, dass diese Fehler grobfahrlässig oder absichtlich gemacht wurden. 

Die Qualität der Gutachten steigt sofort, wenn alle an korrekten Gutachten interessiert sind. Ein falsches Urteil korrigieren ist das kleinste Problem. Aber es muss die gesamte Arbeit des Gutachters auf ähnliche Vorfälle überprüft werden. Auch die Arbeit von Richtern, welche die falschen Gutachten stützten, müsste genaustens überprüft werden. Das kann kosten. Versicherungen hätten sofort allergrösstes Interesse, dass pannenanfällige Gutachter und unsaubere Richter schnellstens vom Markt verschwinden. 

Je sauberer die Richter, desto schwieriger werden unsaubere Gutachten. Gegen Korruption sind alle. Wer nicht darin verwickelt ist, ist sogar ehrlich an einer Aufklärung interessiert. Das grösste Interesse an einer möglichst schnellen, umfassenden und auch über einen möglichst grossen Zeitraum rückwirkenden Aufklärung müssten die Juristen haben! Ohne (funktionierendes) Rechtssystem sind Juristen nur zum Fenster herausgeworfenes Geld. Es braucht sie gar nicht mehr.

Schadenminderung 

Die gewählte Schadenminderung war im Interesse von externen Stellen, aber ganz sicher nicht im Interesse der Institution IV. Der Unfall war etwas Alltägliches. Die IV übernimmt in vielen Fällen "freiwillig" Leistungen, für welche grundsätzlich Unfall- und Haftpflichtversicherer zuständig wären. Auskunftspersonen bei der IV Stelle Bern: Sonja Rufer, Martina Gerber.

Für die gewöhnliche Bevölkerung bedeutet Schadenminderung neue Unfälle vermeiden und bestehende Schäden wenigstens nicht grösser werden zu lassen.

Für verantwortliche Personen bedeutet Schadenminderung Spuren verwischen, Verantwortung auf andere schieben, selber von nichts gewusst haben und sich dümmer als dumm stellen, beziehungsweise sich unwissender als unwissend geben!

Für Haftpflicht- und Unfallversicherungen bedeutet Schadenminderung nur noch punktuell überall Löcher zu “stopfen“. Vor ungefähr zwanzig Jahren bedeutete es Politik, Behörden, Justiz und “Konsumentenschützer“ zu überzeugen, dass Hörschäden durch Tierschreckgeräte unbedeutend seien.

Früher glaubten tatsächlich viele, die bei diesem Verschweigen mitmachten, dass die Hörschäden wirklich unbedeutend seien. Heute wissen viele von ihnen, dass sie mit ihrem Verschweigen für ADS/ADHS bei Kindern und für bedeutende Hörschäden in der gesamten Bevölkerung mitverantwortlich geworden sind. Nur einige Beispiele. Der gesamte Rechtsdienst der Behindertenorganisation Procap ist informiert. Procap informiert nicht ihre Mitglieder. Der gemeinsame Rechtsdienst der Konsumentenzeitschriften Saldo und K-Tipp ist informiert. K-Tipp und Saldo informieren nicht ihre Leser. Die Redaktionen der Konsumentenzeitschrift Beobachter ist informiert. Auch der Beobachter informiert nicht seine Leser. Für den Geschäftsstellenleiter der IV Stelle Bern ist man bei diesen Organisationen “in den besten Händen“. Auch er informiert nicht “sein“ Personal und selbstverständlich auch nicht die anderen IV-Stellen. 

Lic. iur. Daniel Schilliger von Procap, sowie Dieter Widmer, Geschäftsstellenleiter der IV Stelle Bern wurden gebeten, das Dossier mit dem Bericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (Diagnose Asperger Syndrom) ergänzen zu lassen. Mit dem expliziten Hinweis, die Unterlagen seien möglicherweise bereits durch Procap eingereicht worden, wurde mehr als zwei Monate nach der letzten Aufforderung an Schilliger/Widmer der Sachbearbeiter direkt Eingeschrieben per Post informiert. Eigentlich hätte die Mitteilung kommen sollen, die eingereichten Unterlagen seien bereits vorhanden gewesen! 

Es kam jedoch die Mitteilung, die Akten seien in das Dossier eingefügt worden und würden bei der im Mai 2014 von Amtes wegen fälligen Überprüfung des Rentenanspruchs berücksichtigt. Offenbar hatte Daniel Schilliger nie weitergeleitet und auch Dieter Widmer dies unterlassen.

Von "Aussen" sieht das so aus, als hätte man nach Ablauf der "Wartefrist" den RAD nochmals mit dem Bericht Kunz anfragen wollen, ob am Gutachten der Medas asim weiterhin festgehalten werden könne. Natürlich hätte man das nicht können! Eine Belastungsstörung F.43 entsteht wegen "Überlast" und bildet sich nach genügend belastungsfreier Zeit auch wieder zurück. "Erlesene" Gutachter hätten sicher bestätigt, dass nun keine Konzentrationsstörungen und Lernschwierigkeiten mehr bestehen. Mit der Diagnose Asperger Syndrom F84.5 wird es wesentlich schwieriger zu begründen, wieso das Gutachten der Medas asim nicht mehr gültig sein sollte. Das Asperger Syndrom bildet sich genau so wenig zurück, wie z.B. das Down Syndrom. 

Asperger Autismus und ADHS hängen sehr eng zusammen. Aber erst durch den Unfall mit dem Ultraschallgerät wurde ADHS zu einem wirklichen Problem. Asperger und Kinder haben das gleiche Lernverhalten und die gleiche Ablenkbarkeit. Dr. Kurt Kunz wurde genötigt, diesen Zusammenhang zu eliminieren. Die Leitung der IV Stelle Bern, die Redaktionen von Beobachter, K-Tipp und Saldo, sowie die Mitarbeiter des Procap Rechtsdienstes beweisen, dass die Bevölkerung auch dann nicht informiert wird, wenn man unmöglich mehr von unbedeutenden Hörschäden ausgehen darf.



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