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Marderschreck, Katzenschreck, Hörschaden, Burnout, Tinnitus, ADHS www.knalltrauma.ch

 
Schweizerisches Bundesgericht für Sozialrechtliches

Ein ewiger Kreislauf. Die Versicherungen unterstützen die Parteien mit Spenden. Davon profitieren die Politiker. Die Politiker wählen die Richter. Die Richter fällen politische Urteile, von denen dann wiederum die Versicherungen ...
Und ganz wichtig: Jedes Fehlurteil, das einem Versicherten Leistungen stiehlt, generiert Schmiergelder für weitere Fehlurteile.
Die logische Konsequenz ist ein Verein, wo kollegiale Beziehungen zwischen Göttern in Schwarz und Versicherungsjuristen gepflegt werden. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. 

Zur politischen Zusammensetzung des Schweizerischen Bundesgericht für Sozialrechtliches (zum Zeitpunkt, als wegen dem Marderschreck Unfall geklagt wurde):
Bundesrichter Rudolf Ursprung (Präsident), SVP, Unterentfelden
Bundesrichterin Susanne Leuzinger-Naef, SP, Zürich
Bundesrichter Jean-Maurice Frésard, SP, Meggen
Bundesrichterin Martha Niquille-Eberle, CVP, St. Gallen
Bundesrichter Marcel Maillard, CVP, Altdorf

Die Kostenexplosion

Tierschreckgeräte verursachen überall Hörschäden. Die Hörschäden selber waren vermeintlich unbeweisbar und konnten scheinbar vollkommen risikolos verschwiegen werden. Die von Versicherungs-Mathematikern errechneten Prämien sind für "natürliche" Krankheiten gedacht. Die Langzeitfolgen der Schreckgeräte sind zusätzlich erzeugte "künstliche" Krankheiten und haben gewaltige Kosten im Gesundheitswesen zur Folge. Die Versicherungen können gar nicht mehr anders, als Prämien erhöhen und Leistungen reduzieren. In den Versicherungsverträgen jedoch immer weniger Leistungen versprechen und dafür immer höhere Prämien verlangen geht nicht. Also werden weiterhin die Leistungen versprochen, sie werden bei "Eintreffen" lediglich verweigert. Bei Versicherungsbetrug sind schon lange nicht mehr die Versicherungsnehmer die Hauptsünder!

Zwei Beispiele, wie Versicherungen "juristisch" korrekt Leistungen kürzen konnten, indem sie Unfälle in versicherungstechnisch kostengünstigere "Krankheiten" wandelten:

Schwesternhilfe lässt kollabierende Patientin nicht auf dem Boden aufschlagen und verletzt sich dabei die Schulter 
saldo.ch:  Nicht jeder Unfall ist ein Unfall / (Bundesgericht, Urteil  8C_444/2009)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Leuzinger, Bundesrichter Frésard, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard

Mitarbeiter der Kehrichtabfuhr wirft Abfallsack und erleidet Riss im Schultermuskel  
saldo.ch:  Unfallversicherung muss Müllmann nicht entschädigen / (Bundesgericht, Urteil 8C_665/2010)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard

Alle wissen, dass es sich bei beiden Schulterverletzungen nicht um Krankheiten handelt. Es liegt kein Fremdverschulden vor. Es liegt kein grobfahrlässiges Eigenverschulden vor. Es gibt keinen Grund, wieso die Unfallversicherung die Leistungen nicht übernehmen sollte. Die Medien haben in etwa informiert "man kann leider nichts machen, es ist "juristisch" korrekt, das Gericht hat so entschieden". Nicht das Gericht hat so entschieden, sondern die Menschen in diesem Gericht haben so entschieden. Die Medien hätten auch berichten können: "Herr Ursprung, Frau Leuzinger, Herr Frésard, Frau Niquille, Herr Maillard, so geht das nicht. Wenn Sie nur die Handlanger von Versicherungen sein wollen, werden Sie den Schutz der Politik verlieren und irgendwann von einer unzufriedenen Bevölkerung abgewählt!". 

Viele derartige Urteile ermöglichen es den Versicherungen, das Verschweigen der Hörschäden durch Tierschreckgeräte weiterhin zu finanzieren. Dieses Verschweigen kostet. Es muss auch die öffentliche Meinung für andere Ursachen der Hörschäden finanziert werden. Diese Ursachen müssen mit Forschungen belegt werden. All das verschlingt sehr, sehr viel Geld. Leistungen müssen deshalb auch in vielen anderen Versicherungszweigen verweigert werden. Allerdings wissen bestimmt nicht alle Richter, wieso sie so viel "sparen" helfen müssen. Die Richter von den Marderschreck Urteilen wissen es.

Für das Bundesgericht ist ein Knalltrauma eine Erkrankung des Gehörs weil ...

Sie hatten zwei Fälle mit identischen Tierschreckgeräten zu beurteilen. Sie wussten, was sie taten ...
(Bundesgericht, Urteil 8C_280/2010)
(Bundesgericht, Urteil 8C_317/2010)
Beide Unfälle, Entschuldigung, beide Krankheiten wurden beurteilt durch: Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichter Frésard, Bundesrichter Maillard

Als sich die versicherte Person dem Garten des Nachbarn näherte löste sie durch den Bewegungsmelder den Pfeifton des Marderschrecks aus. Es wurde eine Art “Knall“ verspürt, mit nadelartigen Stichen in beiden Ohren. Es folgten die nach einem Knalltrauma oft festgestellten Symptome Tinnitus und Hyperakusis ...
Es war ein Unfall. So entschieden jedenfalls Ärzte, Experten und auch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau.
Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Adelrich Friedli aus Wettswil, zog den eigentlich aussichtslosen Fall ans Bundesgericht weiter. Und “siegte“! 

Das Bundesgericht wandelte den Unfall in eine Erkrankung des Gehörs, weil ...
(Die kursiven Teile in nachfolgendem Text sind dem Gerichtsurteil 8C_317/2010 entnommen)

Die Diagnose Knalltrauma ist zwar in einer unabhängigen Expertise bestätigt worden, sie wurde jedoch ursprünglich vom Arzt des Versicherten gestellt  ...
Expertise des Prof. Dr. Dr. A.________, Stationsleiter Audiologie, Universitäts-Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten [HNO] sowie Kopf- und Halschirurgie des Spitals X.________  

Für das Bundesgericht war diese Expertise unglaubhaft, weil der Facharzt der SUVA das Gerät für "bei weitem nicht gehörgefährdend" hielt.  

Und auch, weil der Besitzer des Marderschrecks den Pfeifton nicht hören konnte
Der Pfeifton des Marderschutzgerätes sei zudem nicht ungewöhnlich laut gewesen, zumal der Nachbar des Beschwerdegegners diesen nicht habe hören können.

Ausserdem, Marderschreckgeräte können in jedem Garten stehen. Deshalb spielt es keine Rolle, wenn sie das Gehör schädigen. 
Insgesamt betrachtet ist nicht ... nachweisbar, dass dem Beschwerdegegner anlässlich des Ereignisses vom 28. Juli 2007 etwas Ungewöhnliches (vgl. dazu auch RKUV 2006 Nr. U 578 S. 170) widerfuhr

Eigentlich müssen Bundesrichter überhaupt nichts begründen. Das Bundesgericht ist schliesslich nicht an den rechtserheblichen Sachverhalt gebunden
Das Bundesgericht wendet das Recht ... an. Es ist somit weder an Argumente noch an die Erwägungen der Vorinstanz gebunden; es kann eine Beschwerde aus einem anderen als dem angerufenen Grund gutheissen und es kann sie mit einer von der Argumentation der Vorinstanz abweichenden Begründung abweisen 
Das Bundesgericht ist nicht an die vorinstanzliche Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gebunden 
... wird der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 17. März 2010 aufgehoben.

Marderschreckgeräte können in jedem Garten stehen

Die Richter wissen , dass Tierschreckgeräte überall stehen können. Sie haben das mit ihrer Urteilsbegründung 8C_317/2010 bestätigt  ...
Sie wissen auch, wie gross dabei die Gefahr für Hörschäden ist. Beat Staubli von der Suva hat es ihnen in seiner Technischen Stellungnahme vorgerechnet.

Aus der Technischen Stellungnahme Seite 2:
Das Marderschreckgerät STOPINTRUS hat 120 dB. Damit es etwas weniger gefährlich aussieht, hat die SUVA eine Umrechnungsformel. Es ist nur ein kleines Detail. Anstelle von 120 dB wurden 111 dB in die Formel geschrieben, anstelle von 111 dB wurden mit 106 dB (!) gerechnet.
Zahlen und Berechnungen haben die sehr positive Eigenschaft, dass sie überprüfbar sind. Die Richter wurden auf die Fehler hingewiesen. Selber nachrechnen kann man nicht verlangen. Aber sie hätten erkennen müssen, dass mit 111 dB ein kleinerer Wert als die 120 dB vom Gerät eingetragen wurden. Sie hätten auch nachrechnen lassen können. Etliche Gymnasiums-Schüler hätten ihnen das Problem gelöst.


Mit den Zahlen und dem Resultat von Herrn Staubli wude es zwar etwas weniger gefährlich, trotzdem blieb es gefährlich genug, um Gehörschutz zu verlangen!


Das STOPINTRUS wechselt nach der ersten Auslösung in einen Bereitschaftsmode und wiederholt den Alarmton bei jeder registrierten Bewegung. Hätte Herr Staubli mit 120 dB gerechnet, dann hätte bereits die zweite Auslösungen seinen Grenzwert überschritten. Aber auch die im Beispiel berechneten 32 Auslösungen werden in weniger als fünf Minuten erreicht, wenn sich das Gerät wie im Werbeprospekt empfohlen im Wohnbereich befindet und wegen häufigem hin und her laufen nicht mehr aus dem Bereitschaftsmode herauskommt.

Ein Betrieb des Gerätes im hörbaren Bereich ist nicht gestattet. Für Erwachsene unhörbar, kann für Kinder Ohren noch längstens hörbar sein. Aus diesem Grund dürfen Kinder das Gerät generell nicht benützen, bzw. über den Bewegungsmelder auslösen ...(Bedienungsanleitung STOPINTRUS). 


Leider kann der Bewegungsmelder nicht gewährlsisten, dass er nicht auch bei Kindern auslöst. Eigentlich müsste diese Gefahr auch von Bundesrichtern erkannt werden.

Keine Information der Bevölkerung

▪ Die Richter hatten die Unterlagen von zwei Unfälle mit einem STOPINTRUS, bei denen die behandelnden Ärzte die Diagnose Knalltrauma stellten.
▪ Die Diagnose Knalltrauma wurde in der Expertise des Prof. Dr. Dr. A.________, Stationsleiter Audiologie, Universitäts-Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten [HNO] sowie Kopf- und Halschirurgie des Spitals X.________ bestätigt.
▪ In der Technischen Stellungnahme der Suva wird Gehörschutzmittel verlangt.
▪ Kinder dürfen das STOPINTRUS nicht benützen, resp. auslösen. Die Richter hatten zusätzlich Unterlagen zu Geräten, die mehr als 1000x stärker sind! 
▪ Die Richter waren auch über die Langzeitfolgen informiert (Einsprache ans Bundesgericht)

Trotzdem wollten Bundesrichter Rudolf Ursprung (Präsident), Bundesrichter Jean-Maurice Frésard und Bundesrichter Marcel Maillard nicht, dass die Bevölkerung gewarnt wird. Sie konnten das "juristisch" korrekt begründen (Urteil 8C_280/2010, Absatz 1):


Dieses Urteil steht in klarem Widerspruch zu Artikel 11 der Schweizerischen Bundesverfassung. 

Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen
1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.

Die höchsten Richter der Schweiz stellen also den “Justiz-Psalm“ 
Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG (vgl. Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG; BGE 118 Ib 134 E. 2 S. 135)
über den Artikel 11 der Bundesverfassung und rechtfertigen damit irreversible Körperverletzungen an Kindern und Jugendlichen.

Gleiches Recht für alle ?

Tierschreckgeräte werden aufgestellt, weil sie als ungefährlich verkauft werden. Die Richter haben sich dafür eingesetzt, dass das so bleibt. Deswegen erleiden viele Kinder, und auch ihre erwachsenen Angehörigen, weiterhin wegen Unwissenheit irreversible Hörschäden. Ein irreversibler (lebenslänglicher) Hörschaden ist zweifellos für viele Menschen eine wesentlich nachhaltigere Provokation, als jede noch so primitive verbale Beleidigung. Wer das Verschweigen der Gefahr von Hörschäden durch Tierschreckgeräte unterstützte, der muss damit rechnen, dass dies irgendwann publik wird.

Das Bundesgericht hat "wegweisende" Urteile gefällt.

Voraus schauendes Handeln wird vom Gericht auch dann verlangt, wenn voraus schauendes Handeln unmöglich ist:
Bundesgericht schützt Asbest-Entscheid der Suva (BG 8C_470/2009)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Leuzinger, Bundesrichter Frésard, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard

Wer aus Angst vor Prügel davon rennt, soll selber schauen dass ihm dabei nichts passiert:
Keine vollen Suva-Leistungen bei Unfall auf der Flucht (BG 8C_997/2009)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Leuzinger, Bundesrichter Frésard

Wer möglicherweise das Wort «Neger» verwendet hat, der ist für die Konsequenzen selber verantwortlich: 
Berner beschimpft Mann als «Neger» - Taggelder gekürzt (BG 8C_877/2009)
Dunkelhäutigen Menschen wird unterstellt, sie würden bereits bei mündlichen Provokationen sofort gewalttätig. Ein rassistisches Urteil!   
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard

Sich ja nie in Gegenden aufhalten, wo die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Also sich auch nicht dort aufhalten, wo man für Hörschäden mitverantwortlich gemacht werden könnte:
Von Taliban entführt: Schweizer Geiseln müssen selber zahlen (BG 8C_605/2014)
Bundesrichterin Leuzinger (Präsidentin), Bundesrichter Ursprung, Bundesrichter Frésard, Bundesrichter Maillard, Bundesrichterin Heine

Man muss voraus schauend handeln. Davon rennen nützt nichts. Für erlittene Selbstjustiz ist man selber verantwortlich. Sich ja nie in Gegenden aufhalten, wo man nicht willkommen ist.

Wollen rechtschaffene Juristen ihr Jus Studium nicht wertlos werden lassen, müssen sie dringend dafür Sorgen, dass Geschädigte (nachträglich) zu ihrem Recht kommen. Sonst entwickelt sich eine neue Rechtsordnung. Wie Kosovaren es geschafft haben ist unbekannt, aber Richter entschieden sogar gegen den Willen des Bundesrates.

Kommunikation

Urteilsbegründungen werden nicht immer verstanden. Der Präsident vom "Marderschreck Urteil" ist Ehrengast beim Verein, der kollegiale Beziehungen zwischen Göttern in Schwarz und Versicherungsjuristen pflegt. Ganz anders hingegen ist die Distanz zu den Menschen, die von den Urteilsbegründungen betroffen sind. Bei Anfragen ausserhalb des amtlichen Weges, werden Ordnungsbussen angedroht

Der Schweizer Richter. Er ist niemandem Rechenschaft schuldig. Hoch bezahlt und unabwählbar, thront er, abgeschottet vom Lärm der Welt, als gottähnlich unfehlbares Wesen hoch über den Wolken. 
... und gibt er doch einmal Rechenschaft, dann kann das teuer zu stehen kommen!
(Margrit Sprecher im Artikel "Das Gericht tagt hinter verschlossenen Türen / Der Bund 8.2.2011") 


Trotzdem einige Kontakte, damit Journalisten über Tierschreckgeräte recherchieren können. Auf dem amtlichen Weg ... 

 


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